Richtlinie 2007/47/EC ist eine Abänderung von Richtlinie 90/385/EEC zu aktiven implantierbaren medizinischen Geräten und von Richtlinie 93/42/EEC zu medizinischen Geräten.
Die Änderungen betreffen u. a. die grundlegenden Anforderungen, die medizinische Geräte zur rechtmäßigen Vermarktung erfüllen müssen, die entsprechenden Konformitätsbewertungen und die Geräteklassifizierung. Da sich Richtlinie 2007/47/EC an die Mitgliedstaaten wendet, ist die vorausgehende Umsetzung in nationales Recht für die Anwendung der entsprechenden Verordnung durch die unterschiedlichen Wirtschaftsbeteiligten unerlässlich.
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